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 Sie haben Fragen zum D.A.S. Internet-Rechtsschutz?Sie haben Fragen? Wir haben die AntwortenHier gibt's die Antworten auf häufig gestellten Fragen zum D.A.S. Internet-Rechtsschutz.
 
Vertragsdetails  

Was kostet der D.A.S. Internet-Rechtsschutz?
2,99 EUR pro Monat oder 35,88 EUR pro Jahr.
   
Wie lange kann ich vom Vertrag zurücktreten?  
Nach dem Erhalt des Versicherungsscheins können Sie innerhalb von 14 Tagen den Vertrag schriftlich widerrufen.
   
Muss ich meinen Versicherungsschutz regelmäßig verlängern?  
Nein, der D.A.S. Internet-Rechtsschutz verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr und Sie können ihn weiter nutzen. Wenn Sie den D.A.S. Internet-Rechtsschutz nicht mehr benötigen, müssen Sie den Vertrag spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres kündigen.
   
Gibt es für den D.A.S. Internet-Rechtsschutz eine Selbstbeteiligung?
Ja. Die Selbstbeteiligung beträgt 50 EUR je Rechtsschutzfall.
   
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die vereinbarte Versicherungssumme je Rechtsschutzfall beträgt 50.000 EUR.
   
Wer kann den D.A.S. Internet-Rechtsschutz nutzen?  
Sie als Vertragspartner, Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihr nichtehelicher Partner und weitere Familienangehörige, sofern sie in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen wohnen und dort ihren Erstwohnsitz gemeldet haben.
   
Kann der D.A.S. Internet-Rechtsschutz allein abgeschlossen werden oder benötigt man eine bestehende Rechtsschutzversicherung?
Nein, Sie können den D.A.S. Internet-Rechtsschutz als eigenständiges Produkt separat abschließen.
   
Wie kann ich den D.A.S. Internet-Rechtsschutz abschließen?
Sie können den D.A.S. Internet-Rechtsschutz hier bequem im Internet abschließen.
   
Kann ich den D.A.S. Internet-Rechtsschutz sofort nutzen oder gibt es Wartezeiten?  
Es gibt keine Wartezeiten. Sobald Sie den Vertrag geschlossen und den Versicherungsschein inklusive der Rat & Recht-Hotline erhalten haben, können Sie den D.A.S. Internet-Rechtsschutz nutzen.
   
Kann ich nur Fälle melden, die mich betreffen oder auch Fälle, die meine Familie betreffen?  
Wir kümmern uns auch um Angelegenheiten, die zum Beispiel Ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Verwandte betreffen.
   
Gibt es im Vertrag eine Beschränkung, wie oft ich den Rechtsschutz nutzen kann?
Nein. Sofern der Streitwert 50 EUR übersteigt, können Sie den D.A.S. Internet-Rechtsschutz nutzen.
   
Ist der Vertragsbeginn nur zum Monatsanfang möglich oder auch zur Monatsmitte?

Und muss ich im letzteren Fall den Monatsbeitrag dann auch nur anteilig bezahlen?  
Der Beginn Ihres Vertrages richtet sich nicht nach dem Kalendermonat, sondern nach dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Sie können also jederzeit den D.A.S. Internet-Rechtsschutz abschließen.
   
Wenn ich einen Vertrag abgeschlossen habe und ein Schadenfall tritt ein – wie läuft das weitere Verfahren ab?  
Sie erhalten mit Ihren Versicherungsanlagen einen Kundenzugang. Ihren Schadenfall können Sie dann ganz bequem online melden. Natürlich können Sie auch direkt unseren Rat & Recht-Service anrufen.
   
Kann ich monatlich zahlen oder nur jährlich? 
Wie Sie wünschen, Sie können monatlich oder jährlich zahlen.



Versicherungsleistungen

Wie funktioniert der D.A.S. Internet-Rechtsschutz?  

Weitere Detailinformationen hierzu finden Sie hier: D.A.S. Internet-Rechtsschutz
   
Für welche Rechtsgebiete gilt der D.A.S. Internet-Rechtsschutz?  
Er beinhaltet den Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Internetnutzung und den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im privaten Bereich, die über das Internet abgeschlossen werden - einschließlich der Online-Anmietung von Motorfahrzeugen zu Lande - sowie aus Verträgen mit Providern über den privaten Internetzugang.
   
Bezieht sich die D.A.S. Internet-Rechtsschutz nur auf Internetverträge?
 
Sie können einen Offline-Vertrags-Rechtsschutz gegen einen geringen Aufpreis einschließen. Damit wären dann alle schuldrechtliche Verträge im privaten Bereich eingeschlossen.
   
Zu welchen Bereichen erhalte ich eine Auskunft über die erweiterte Telefonberatung?  
Sie erhalten Auskunft über die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im privaten Bereich, wenn z.B. sensible persönliche Daten ausgespäht und unberechtigt verwendet wurden. Sowie für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im privaten Bereich, die über das Internet abgeschlossen wurden.
   
Wenn ich ein Auto im Internet kaufe und damit Ärger habe, ist das versichert?
Dieser Schadenfall ist versichert, wenn Sie den Offline-Vertrags-Rechtsschutz mit einschließen. Dieser Rechtsschutz erstreckt sich auch auf den Kauf von Kfz.
   
Übernimmt der D.A.S. Internet-Rechtsschutz auch die Kosten, wenn es zum Gerichtsverfahren kommt?  
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Ihr versicherter Rechtsschutzfall vor Gericht verhandelt wird.
   
Wird mir ein spezialisierter Anwalt vermittelt?
Natürlich sprechen wir auf Ihren Wunsch eine Anwaltsempfehlung aus. Wünschen Sie nur eine telefonische Erstberatung, werden Sie mit einem spezialisierten Anwalt direkt verbunden.
 
 
 
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