Seit dem am 13. Mai 2014 verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union müssen Suchmaschinen wie Google unter bestimmten Voraussetzungen Ergebnisse für Suchanfragen mit Ihrem Namen löschen.
So veranlassen Sie die Löschung eines Eintrags
Um eine Löschung zu veranlassen, haben Sie die Möglichkeit bei Google einen Löschungsantrag zu stellen.
Ein solcher Antrag ist recht einfach zu stellen. Hierzu öffnen Sie die Webseite von Google, klicken ganz unten auf die Rubrik „
Datenschutzerklärungen“ und anschließend auf „
Häufig gestellte Fragen“.
Dort finden Sie den Link zum Webformular. Dieses können Sie online ausfüllen und sodann an Google senden.
Die Vorgehensweise ist detailliert auf der Webseite beschrieben.