.eu-Domains ursprünglich von Europäischer Kommission beschlossen
Seit etwa 2006 nutzen Millionen Webseitenseiten das Kürzel .eu. Eine Vielzahl davon stammt aus Deutschland. Die Domain .eu wurde einst von der Europäischen Kommission beschlossen um den europäischen e-Commerce zu fördern und eine europäische Internetidentität zu schaffen.
Doch was passiert nach dem BREXIT ?
Der zuständige Registrar EURid weist auf seiner Webseite darauf hin, dass - wenn keine anderweitige BREXIT-Vereinbarung getroffen wird - Unternehmen und Organisationen mit Sitz im Vereinigten Königreich und natürliche Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich ab dem Austrittsdatum nicht mehr berechtigt sind, .eu-Domänennamen zu registrieren oder zu verlängern.
Maßgeblicher Zeitpunkt, in dem eine Verweigerung der Registrierung oder Verlängerung erfolgen sollte, war zunächst der 30.März 2019. Aufgrund der Unsicherheiten, die gegenwärtig über den Austritt des Vereinigten Königreichs anhalten, hat EURid den Plan für .eu.Domainnamen ausgesetzt. Sicher ist derzeit, dass bei einem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs keine.eu-Domainnamen mehr registriert oder verlängert werden, wenn der Antragsteller keinen Geschäfts- oder Wohnsitz in der Europäischen Union nachweisen kann.
Wann genau der BREXIT endgültig erfolgen wird, bleibt spannend. Jüngst wurde als spätester Austrittstermin der 31.Oktober 2019 anvisiert.
Was gilt für bestehende .eu-Webseiten?
Den Besitzern wird voraussichtlich eine Übergangsfrist von 60 Tagen eingeräumt um Inhalte zu übertragen oder Webadressen zu ändern. Danach verlieren Besitzer den Zugriff.
Tipp
Für Unternehmen und natürliche Personen mit Sitz im EU-Raum bedeutet dies, dass wohl einige tausend Webseiten mit .eu-Kürzel freiwerden, die dann käuflich erworben werden können. Es lohnt sich, die Entscheidungen von EURid weiter im Auge zu behalten.