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Gewaehrleistung

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zur "Gewährleistung".

Welche Gewährleistungen kann ich vom Verkäufer fordern?

Da gibt es die Nacherfüllung, den Rücktritt, die Minderung und den Schaden- und Aufwendungsersatz.
Die Ansprüche auf Nacherfüllung, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren nach 2 Jahren.
Die Ansprüche auf Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises nach drei Jahren.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei