Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Tierhaltung".
Die Haltung welcher Tiere kann der Vermieter nicht verbieten?
Für "kleine" tierische Mitbewohner wie Ziervögel, Zierfische, Hamster, Meerschweinchen, ungiftige Schlangen (außer Würgeschlangen) und harmlose Echsen braucht der Mieter keine Erlaubnis vom Vermieter. Alle Tiere, von denen keine Gefährdung und keine Belästigungen für Nachbarn ausgehen können, dürfen ohne eine Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.
Im Mietvertrag steht eine Klausel, wonach der Mieter die Zustimmung des Vermieters für die Haltung eines Tieres einholen muss. Kann der Vermieter die Haltung eines Hundes oder einer Katze verbieten?
Der Vermieter kann in einer Klausel im Mietvertrag bestimmen, dass der Mieter vor der Anschaffung eines Tieres den Vermieter um Erlaubnis fragen muss. Ist eine solche Klausel im Mietvertrag enthalten, darf der Mieter eine Katze oder einen Hund nur anschaffen, wenn der Vermieter zustimmt oder eine Verweigerung rechtsmissbräuchlich wäre, weil andere Mieter ebenfalls Katzen oder Hunde halten dürfen. Die Verweigerung verstößt dann gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. In seltenen Fällen muss der Vermieter dem Mieter die Erlaubnis auch dann erteilen, wenn der Mieter aufgrund einer psychischen oder physischen Krankheit auf ein Tier angewiesen ist.