Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Kündigungsgrund

Kündigungsgrund

18.02.2019

... auf die Begründung achten

Seien Sie offen, aber nicht vertrauensselig und behalten Sie für sich, was Sie nicht preisgeben müssen.

Kündigung ohne Begründung

Als Mieter haben Sie es leicht: Sie können kündigen, ohne Ihrem Vermieter die Gründe dafür zu nennen.

Kündigung mit Begründung

Auch als Mieter können Sie einen Kündigungsgrund haben. Das ist dann wichtig, wenn Sie schneller als in der regulären Frist aus dem Mietvertrag raus wollen.

Sie haben zum Beispiel ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihnen die Ankündigung Ihres Vermieters ins Haus flattert, dass er die Wohnung modernisieren will.

Dabei gelten folgende Fristen: Ihr Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats. Das Kündigungsschreiben muss bis zum Ablauf des folgenden Monats nach Erhalt der Modernisierungsankündigung bei Ihrem Vermieter eingehen.

Beispiel: Sie erhalten am 3.2.19 die Modernisierungsankündigung. Dann muss Ihre Kündigung dem Vermieter spätestens am 31.3.19 vorliegen. Ihr Mietvertrag läuft dann noch bis zum 30.4.19.

Weitere Kündigungsgründe sind vor allem Vertragsverletzungen, unter denen Sie als Mieter auch zu leiden haben können.


Einen Kündigungs-Dreizeiler Ihres Vermieters brauchen Sie nicht zu akzeptieren. Er muss Ihnen begründen, warum er künftig auf Sie verzichten möchte. Als Mieter sollen Sie nach dem Willen des Gesetzgebers nämlich selbst beurteilen können, ob der Vermieter tatsächlich nachvollziehbare Gründe für die Trennung von Ihnen hat.

Argumentiert Ihr Hauswirt glaubhaft mit den Begriffen

hüten Sie sich, das Kündigungsschreiben einfach in den Papierkorb zu werfen. Ob Ihr Vermieter Recht hat, kann jedoch in allen Einzelheiten nur eine ausführliche Beratung bei einem Rechtsanwalt oder ein Gericht klären.

Tipp

Wenn Sie selbst keinen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt kennen, lassen Sie sich von Ihrer Rechtsschutzversicherung einen Experten nennen. Ein Fachmann erkennt rechtliche Risiken, die Ihnen womöglich trotz genauester Recherche verborgen bleiben.

Erleichtertes Kündigungsrecht

In bestimmten Fällen hat der Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht und darf ausnahmsweise die Motive für eine Kündigung auch für sich behalten:

Mit dem Vermieter in einer Wohnung (Untermieter)

Leben Sie als "möblierter Herr" oder "möblierte Dame" und nutzen dabei eine Bleibe im Bereich der von Ihrem Vermieter selbst bewohnten Wohnung? Kündigt er Ihnen, können Sie den Anlass höchstens erraten.

Mit dem Vermieter im Zweifamilienhaus

Stehen Sie unter Dauer-Beobachtung? Dann wohnen Sie womöglich mit Ihrem Vermieter in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen. Kündigt er Ihnen ohne Angabe von Gründen, ist dies ebenfalls nicht zu beanstanden. Die Kündigungsfrist verlängert sich dann allerdings um drei Monate.

Das Argument für diese vereinfachte Regelung ist das enge Zusammenleben mit dem Vermieter. Dies soll rechtfertigen, dass sich der Vermieter leichter von Ihnen trennen kann, wenn die "Chemie" nicht mehr stimmt.

Tipp

Achten Sie jedoch darauf, ob Ihr Vermieter sich im Kündigungsschreiben auf diese Sonderregelungen berufen hat. Versäumt er das nämlich, ist die Kündigung nicht wirksam.

Wenn sich der Vermieter schon einer Begründung enthalten darf, hält der Gesetzgeber für Sie ein Trostpflaster bereit. Die ohnehin bestehende Kündigungsfrist verlängert sich nämlich zusätzlich noch um drei Monate. Sie haben also mindestens ein halbes Jahr Zeit, um eine neue Bleibe zu finden.

Wichtige Vorschriften:

§ 555e BGB Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

§ 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Permalink

Ähnliche Beiträge:

Besprechung_Harzkom_150x150.jpg

Verbraucherinfos

Darf ich vorstellen: Mein Nachmieter

5.08.2019

Wer eine neue Mietwohnung gefunden hat, muss oft ein oder zwei Monate doppelt Miete zahlen. Denn häufig steht die neue Bleibe früher zur Verfügung als die alte kündbar ist. Die Lösung, um Mehrkosten zu vermeiden: Ein Nachmieter muss her. Denn wer einen Nachmieter präsentiert, kommt früher aus dem Mietvertrag – oder? Wir klären Sie auf und geben Tipps.

Zimmer frei

Auszug Mietwohnung

Nachmieter

21.02.2019

Einen Nachmieter gefunden zu haben bedeutet nicht immer, dass Sie sofort ausziehen können. Informieren Sie sich genau über die Bedingungen.

Kündigungsgrund

Mietvertrag kündigen

Kündigungsgrund

18.02.2019

Den Kündigungsgrund muss der Mieter nicht unbedingt nennen. Der Vermieter dagegen muss einen Grund bei der Kündigung angeben.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei