... sonnige Traumwohnung mit Schattenseiten
Der klassische Weg zu Ihrer neuen Wohnung führt meist über Inserate in Zeitungen oder im Internet. Dort finden Sie einen Dschungel an unverständlichen Abkürzungen und Bezeichnungen.
Die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH schlägt Ihnen einen Pfad durch das Abkürzungsdickicht und erläutert Ihnen häufig verwendete Begriffe im Immobilienteil Ihrer Zeitung.
Erst prüfen, dann binden
Haben Sie die Bezeichnungen entschlüsselt und locken Sie nun plakative Aussagen wie "sonnige Traumwohnung in exklusiver Lage"? Das liest sich hoffnungsvoll, gibt Ihnen aber keinen Rechtsanspruch. Konkrete Einzelheiten müssen Sie erst im Mietvertrag vereinbaren.
In einer Checkliste finden Sie hier die wichtigsten Punkte für den ersten telefonischen und persönlichen Kontakt mit dem Vermieter. So können Sie schnell klären, ob die Wohnung hält, was sie verspricht.
Als Vermieter müssen Sie in die Wohnungsanzeige die Pflichtangaben aus dem Energieausweis aufnehmen! Lesen Sie hier, welche das sind, und was bei falschen oder fehlenden Angaben droht.