Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Badezimmer

Urlaubssouvenirs aus Unterkünften

20.07.2018

Bademantel? Handtuch? Flacons mit Shampoo und Duschgel? Oder gar ein Schreibtisch oder Fernseher?

Einige Urlauber neigen dazu, Utensilien aus den Unterkünften mitzunehmen; sei es als Erinnerung an diese schöne und erholsame Zeit, sei es für den Gebrauch zu Hause.

Aber ist das überhaupt rechtlich zulässig? Wenn der Hotelier oder Vermieter einer Ferienunterkunft nicht ausdrücklich seine Einwilligung gibt, stellt das Mitnehmen der Gegenstände einen Diebstahl bzw. eine Unterschlagung dar. Das Mitnehmen kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Daher also zuerst nachfragen, ob der Hotelier oder sonstige Vermieter der Unterkunft mit der Mitnahme der Gegenstände einverstanden ist oder nicht. Sie sollten es daher vermeiden, "auf eigene Faust" ein Souvenir aus der Unterkunft einzupacken. Andernfalls kann das ein unangenehmes Nachspiel haben.

Permalink

Tags: Rechtsirrtum

Ähnliche Beiträge:

Übergabe

Rechtsirrtümer

Rechtsirrtum 'Zweitschlüssel für Vermieter'

3.06.2019

"Ein Zweitschlüssel muss beim Vermieter bleiben." Ist das wirklich richtig? Oder können Sie verlangen, dass alle Schlüssel an Sie herausgegeben werden?

Autofahren im Ausland

Rechtsirrtümer

Rechtsirrtum: Fahrverbot in Deutschland gilt nicht im Ausland

16.11.2018

"Fahrverbot in Deutschland, freie Fahrt im Ausland." Stimmt das wirklich? Oder müssen Sie vielleicht doch mit saftigen Strafen rechnen.

Restaurantbesuch

Rechtsirrtümer

Rechtsirrtum 'Warten auf die Rechnung im Restaurant'

10.11.2018

"Habe ich im Restaurant drei Mal vergeblich nach der Rechnung gefragt, darf ich ohne zu zahlen gehen." Kann das wirklich sein?

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei