Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Mann vor Flugzeug

Visumspflicht Mitverschulden?

5.03.2019

Sie wollen einen Flug antreten, den Sie gebucht haben. Die Fluggesellschaft weist sie nicht auf die Dokumente hin, die Sie für die Einreise in das jeweilige Urlaubsland benötigen. Liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung sich zu erkundigen, welche Dokumente Sie brauchen? Die Antwort lautet: Nein! Der BGH hat in einem Urteil vom 15.05.2018 entschieden, dass das Luftverkehrsunternehmen vor der Abreise in geeigneter Weise überprüfen muss, ob der Fluggast die benötigten Dokumente dabei habe. Die Fluggesellschaft habe die Pflicht, nur diejenigen Fluggäste zu befördern, die über die benötigten Dokumente für die Einreise verfügen.

In der vom BGH entschiedenen Angelegenheit buchte der Fluggast einen Flug nach Indien. Die Fluggesellschaft kontrollierte vor Abflug nicht, ob der Fluggast über das für die Einreise benötigte Visum verfügte. In Indien gelandet, verhängten die indischen Behörden ein hohes Bußgeld. Der BGH ist der Ansicht, dass die Fluggesellschaft ein Mitverschulden treffe. Daher hat er das Berufungsurteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurück verwiesen (vgl. Urteil des BGH vom 15.05.2018, Az. X ZR 79/17).

Permalink

Ähnliche Beiträge:

Kind am Strand

Dokumente und Bestimmungen

Alleine oder nicht Sorgeberechtigte mit Kind verreisen

5.03.2019

Sie möchten mit dem Kind ohne den anderen Elternteil verreisen? Sie als Großeltern wollen alleine mit dem Enkelkind in den Urlaub? Sie verreisen in ein Land, in dem Unruhen herrschen? Diese Dokumente sollten Sie für die Ausreise mitnehmen:

Reiseunterlagen

Dokumente und Bestimmungen

Welche Dokumente für welches Reiseziel

5.03.2019

Welche Reisedokumente Sie brauchen, hängt vom Reiseziel ab. Vor Reisebeginn sollten Sie sich auch über notwendige Visa für die Einreise erkundigen.

Kreuzfahrt2

Aktuelle Urteile

Seenot: Schadenersatz wegen Todesangst

21.05.2019

Kommt es am letzten Tag einer Pauschalreise zu einem Vorfall, bei dem ein Reisender Todesängste erleidet, ist unter Umständen die gesamte Reise als wertlos anzusehen. Dann muss der Reiseveranstalter den Reisepreis zurückerstatten. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei