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Ersatzreisender

Darf statt des (verhinderten) Reisenden ein Dritter an dessen Stelle den gebuchten Urlaub antreten?

Ja, aber das Verlangen muss vor Reisebeginn gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt werden.

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Bis wann muss der Reisende den Wechsel auf den Ersatzreisenden anzeigen?

Die Erklärung muss so rechtzeitig vor Beginn der Reise erfolgen, dass der Reiseveranstalter etwaige Widerspruchsgründe noch prüfen kann.

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Darf der Dritte auch während der Reise sozusagen im fliegenden Wechsel noch in den Urlaub eintreten?

Ein Wechsel des Vertragspartners des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen, wenn die Reise bereits angetreten wurde.

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Haftet der "Ersatzreisende" allein für die Reisekosten?

Der ursprüngliche Reisepartner und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei